Aus gewöhnlich gut unterrichteten Quellen hat spieletipps erfahren, dass am kommenden Freitag angeblich Mortal Kombat indiziert werden soll. Das käme nicht unerwartet, denn der neunte Teil der Prügelspielreihe hat von der USK keine Alterskennzeichnung erhalten. Damit kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) das Spiel indizieren. Werbung für Mortal Kombat wäre demnach verboten und es dürfte nur noch unter der Ladentheke gehandelt werden. Der Besitz des Spiel bleibt weiterhin erlaubt. Weder die BPjM noch Hersteller Warner waren bislang für eine Stellungnahme erreichbar.
Aktualisierung, 17:30 Uhr:
Inzwischen hat die BPjM gegenüber spieletipps bestätigt, dass im Bundesanzeiger Nr. 70 vom 6. Mai 2011 die Indizierung und Eintragung in Listenteil B von folgenden Spielen bekannt gegeben wird:
■Mortal Kombat 2011, Xbox 360, UK-Version
■Mortal Kombat 2011, Playstation 3, UK-Version
"Grund für die Indizierung und den Eintrag in Listenteil B sind die im Spiel enthaltenen drastischen Gewaltdarstellungen", so Petra Meier, die Stellvertretende Vorsitzende der BPjM.